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FAHRVERBOT
Der Nordteil des
Sees wird von der Region Trentino verwaltet und ist für Motorboote gesperrt. Das
Fahrverbot beginnt am Westufer nördlich von Limone, am Ostufer nördlich von Navene. Am
Westufer steht zur Orientierung eine rot-weiße Stange, am Ostufer eine schwarz-weiße.
-KÜSTENSCHUTZ
Motorboote müssen
vom Ufer einen Abstand von 300 m einhalten. Am Westufer des Sees, von der Mündung des
Flusses Barbarano (Bucht von Salo, Nordufer) bis zum Rocca di Manerba (Bucht von Manerba,
Südufer), gilt ein Sicherheitsabstand von 150 m; ebenso um die Isola del Garda. Die
Durchfahrt zwischen ihr und dem Festland ist mit 5 kn erlaubt. Die Ansteuerung von Häfen
oder Liegeplätzen innerhalb der vorgeschriebenen Schutzzonen muß senkrecht zur
Küstenlinie erfolgen. Dabei berträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 3 kn.
- ZULÄSSIGE GESCHWINDIGKEIT
20 kn (37 km/h) bei
Tag;
5 kn (9 km/h) bei
Nacht.
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UNTIEFEN
Zwischen der Isola
del Garda und der Isola die Conigli gibt es tückische Untiefen, die besonders bei
erhöhtem Wasserstand nicht erkennbar sind. Die Haupteinfahrt liegt etwa in der Mitte der
Bucht. Sie wird durch zwei mächtige gelb-schwarz gestrichene Betonsteine gekennzeichnet.
Eine weitere, deutlich schmalere Einfahrt, liegt unmittelbar bei der Isola del Garda,
markiert durch zwei gelb-schwarze Betonpfähle. Beide Einfahrten sind nachts nicht
befeuert.
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